BLOCKCHAIN NEWSROOM - Krypto und Regulatorik: Die Schöne und das Biest
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Blockchain Newsroom – Krypto und Regulatorik: Die Schöne und das Biest
Der Disney Film „Die Schöne und das Biest“ erzählt die Geschichte von zwei sich grundsätzlich unterscheidenden Wesen, die im Auge des Betrachters keine Gemeinsamkeiten haben und sich gegenseitig abstoßend finden sollten – letztendlich, nach viel Gesinge und Getanze, verlieben sich die zwei Charaktere doch und enden glücklich und gemeinsam in einem Märchenschloss.
Vergleichbar ist die Beziehung zwischen der amerikanischen Börsenaufsicht SEC und den Kryptoassets beziehungsweise der ganzen Krypto-Industrie. Wer die Schöne und wer das Biest ist, liegt im Auge des Betrachters.
Regulatorisches Crackdown
Nachdem bekannt wurde, dass der Vorsitzende der SEC Gary Genseler engen Kontakt zum FTX-Gründer Sam Bankman Fried pflegte und sogar Korruptionsvorwürfe aufkamen, wacht er nun mit Argusaugen über dieses Segment. In mehreren Klagen beschuldigt die Aufsicht große Kryptobörsen einen unregulierten Handel von Wertpapieren zu betreiben. Die Wertpapieraufsicht sieht die Kryptowährung Ether als Wertpapier an und jeden damit im gewerblichen Sinne Handel Treibenden als Wertpapierhandelsinstitut. Problem, die Zulassung als Wertpapierhändler besitzt beispielsweise Coinbase nicht. Bei der Kryptobörse Binance ging die Aufsicht sogar noch einen Schritt weiter und beantragte alle Assets der Firma in den Vereinigten Staaten sperren zu lassen. Coinbase Vorstand und Gründer Brian Armstrong gab sehr medienwirksam zu verstehen, dass Coinbase seit Jahren sehr transparent arbeitet wobei vom Regulator klare Weisungen verlangt und sich aktuell vor den Kopf gestoßen fühlt. Stand jetzt werden in den USA Kryptowährungen keiner Aufsicht direkt zugeordnet. Im Zuge der Auseinandersetzungen brachen die Kurse der Kryptobörsen und Kryptominer stark ein und suggerierten einen Vertrauensverlust seitens der Anleger. Die Compliance Teams der Kryptobörsen werden in den nächsten Monaten noch einige Überstunden vor sich haben.
Spot ETF Blackrock
Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock reicht bei der SEC einen Antrag für die Zulassung eines Bitcoin ETFs ein. Bis jetzt sind in den USA börsengehandelte Produkte, die den Kurs von Bitcoin 1:1 tracken nicht zugelassen. Derzeit existieren nur börsengehandelte Beteiligungsgesellschaften, die Bitcoin halten, wie der Grayscale Bitcoin Trust. Dieser beispielsweise wird in den USA mit einem immensen Discount zum zugrundeliegenden Buchwert gehandelt und ist für Anleger dadurch unattraktiv. Ein Spot ETF würde insbesondere institutionellen Anlegern Zugang zu Bitcoin ermöglichen, ohne dabei eigene Verwahrinfrastruktur aufbauen zu müssen. Der Vermögensverwalter Fidelity hatte einen solchen Antrag bereits vor einer Weile eingereicht und diesen nun wieder aufgefrischt. Diese Handlungen führten zu einem starken Anstieg der Kurse von Kryptowährungen und gaben dem Markt das in letzter Zeit verlorene Vertrauen teilweise wieder zurück. Die Aufsicht hat den Antrag von BlackRock inzwischen mit Verweis auf einen bürokratischen Formfehler zurückgewiesen und um eine neue Einreichung gebeten. Es wird von BlackRock wohl die konkrete Angabe einer Kryptobörse gefordert mit der an dem ETF zusammengearbeitet wird. Man kann diese Rückmeldung als Spielen auf Zeit oder sogar als positives Zeichen regulatorischer Akzeptanz interpretieren.
Es bleibt spannend zu sehen ob die Schöne und das Biest, nach langem Hin und Her, doch noch in ihrem Märchenschloss landen werden.
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Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung und keine Anlageberatung dar.