BLOCKCHAIN NEWSROOM - Digitale Assets: Das kleine Lichtenstein mit großen Plänen
Digitale Assets: Das kleine Lichtenstein zeigt, wie's geht
Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach, lautet eine bekannte Redewendung. Nur zu häufig ist dieser Zusammenhang auch im Wirtschaftsleben gültig, wobei mit „willigem Geist“ innovative Unternehmen gemeint sind, deren Technologien und Ideen das Zeug haben, komplette Märkte aufzurollen. Doch wird ihr Tatendrang gebremst, weil die Regulatoren und Gesetzgeber zu träge sind, den Entwicklungen zu folgen und zeitnah einen passenden Rahmen dafür zu entwerfen. Sie sind das „schwache Fleisch“. Mit gewissen Einschränkungen trifft diese Rollenverteilung auch auf den neuesten Megatrend aus dem Krypto-Universum zu: die digitalen Assets.
Vermögenswerte, auf Englisch Assets, lassen sich über die Blockchain-Technologie durch Smart Contracts in Tokens transferieren. Dort können sie aufbewahrt und gehandelt werden. Digitale Assets stellen also ein elektronisches Abbild von realen Vermögenswerten dar. Geregelt wird das Eigentum oder auch das Teileigentum an einen bestimmten Vermögenswert über den Token. Oder bildlich gesprochen: Der Token ist die Vase, in die man die Blume, will heißen den Vermögenswert, steckt.
Von der digitalen Aktie bis zur Krypto-Mona-Lisa
Nun ist in Deutschland bekanntlich nicht alles erlaubt, was möglich wäre. Und möglich wäre im Bereich der digitalen Assets nahezu alles. Der Schwerpunkt liegt natürlich bei Wertpapieren wie Schuldverschreibungen oder Aktien. Über Smart Contracts auf die Blockchain gebracht und als Token emittiert, würde das im Vergleich zum jetzigen Prozedere zu signifikanten Zeit-, Kosten- und Effizienzvorteilen führen. Zudem ist durch die digitale Signatur Fälschungssicherheit gewährleistet. Aber nicht nur traditionelle Wertpapiere, auch physische Assets wie Gold oder Immobilien lassen sich tokenisieren. Das Gleiche gilt für Rechte und Lizenzen etwa im Bereich Musik und Film. Auch Industriegüter (z. B. Maschinen), Kunstwerke (z. B. Gemälde) oder Sammlerstücke (z. B. Oldtimer) können wie Blumen in die Token-Vase gesteckt werden. Entsprechende Pläne, das weite Spektrum der digitalen Assets für institutionelle und private Anleger nutzbar zu machen, liegen bereits in den Schubläden verschiedener hiesiger Krypto-Firmen.
Ein Zwerg ist König im Reich der Token-Assets
Was fehlt ist der regulatorische Rahmen und damit die Rechtssicherheit. Zwar hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Börsenaufsichtsbehörde BaFin in den vergangenen zwei Jahren einige Gesetze auf den Weg gebracht, digitalen Assets ein rechtliches Fundament zu geben. So befreit zum Beispiel das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) Schuldverschreibungen von der Sammelurkunde und damit von der Papierform. Doch kann das nur ein Anfang sein. Andere Länder wie die Schweiz und insbesondere Liechtenstein sind da schon bedeutend weiter. So hat der Zwergstaat Liechtenstein bereits im Januar 2020 mit dem Blockchain-Gesetz TVTG ein rechtliches Rahmenwerk geschaffen, das die Tokenisierung von quasi „allem” erlaubt – also auch von sämtlichen oben aufgeführten Beispielen.
Was so manchem überraschen mag: Auch die Europäische Union macht Fortschritte. Dabei gilt doch gerade die Brüsseler Bürokratie als besonders träges „Fleisch“. Vor diesem Hintergrund muss der EU fast ein Kompliment dafür gemacht werden, mit der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets) in einem für Brüsseler Verhältnisse kaum zu glaubendem Tempo ein umfassendes Regulierungswerk erarbeitet zu haben. Der Entwurf sieht nicht nur ein eigenständiges Regime für Emission und Handel unterschiedlicher digitaler Assets vor. Er ist zugleich bemüht, Kompetenzen der Aufsicht sowie Pflichten für Dienstleister zu etablieren. Die MiCA-Verordnung soll im nächsten Jahr verabschiedet werden und vermutlich bis Ende 2022 in Kraft treten. So schnell mahlen die Mühlen der EU dann halt auch wieder nicht.
Und doch sind die Fortschritte begrüßenswert und untermauern die absolute Daseinsberechtigung und wachsende Bedeutung der digitalen Assets. Nicht nur für Anleger, Unternehmen und Kunstliebhaber bringt der Wandel viele Vorteile mit sich. Auch Staat und Fiskus profitieren. Nur ein Beispiel: Mit digitalisierten Wertpapieren wäre der Cum-Ex Skandal nicht möglich gewesen. Das Unikat-Prinzip des Tokens schließt die hier betrügerisch praktizierte mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden faktisch aus.
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Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung und keine Anlageberatung dar.